Eastend – Pädagogisches Konzept

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII)

  • Stärkung der Persönlichkeit jedes Einzelnen durch Angebote und Leistungen, die den Bedürfnissen, Neigungen und Interessen der jungen Menschen im besonderen Maße entsprechen und gesellschaftlichen Anforderungen genügen
  • Ein hohes Maß an Beteiligung, Eigeninitiative und Eigenverantwortung als wichtige Voraussetzung, die kontinuierlich gefördert werden muss.
  • Kinder und Jugendliche als aktive Gestalter ihrer Persönlichkeit und ihrer Zukunft
  • Aufgabe der PädagogInnen und ErzieherInnen: Rahmenbedingungen schaffen, um jedem Einzelnen die besten Bedingungen zu ermöglichen, sich zu einem selbstbewussten und gesellschaftlich verantwortungsvollen Individuum zu entwickeln
  • Möglichkeiten bieten, viele eigene Erfahrungen zu sammeln, seinen Willen zu festigen, eigene Ziele zu definieren und eigene Wege zu suchen und zu gehen
  • Kinder und Jugendlichen ermutigen und anregen diese Chancen mutig zu nutzen.
  • Die Vorbildwirkung aller pädagogischen Bezugspersonen in der Einrichtung im Sinne eines „gelebten Vorbildes“ ist hierfür eine maßgebliche Voraussetzung
  • Die Partizipation junger Menschen an der Gestaltung der Angebote
  • Die Schaffung gleicher Entwicklungsbedingungen für Jungen und Mädchen
  • Die Erziehung zu demokratisch denkenden und handelnden BürgerInnen
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